4. Novellierung der Trinkwasserverordnung

4. Novellierung der Trinkwasserverordnung am 15.12.2017 im Bundesrat beschlossen

Die nachfolgenden Änderungen sind für Immobilienverwalter und Eigentümer von zentraler Bedeutung:

  1. Gesetzliche Meldepflicht für Labore: Positive Befunde müssen künftig direkt an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
  2. Die Probenahme und Analytik muss direkt bei einem akkreditierten Labor, welches auf einer Landesliste der Trinkwasserprüfstellen geführt wird, beauftragt werden. Hierdurch wird die Kontrolle über Analytik und Probenahme gesichert. Eine Beauftragung von externen Probenehmern und Dienstleistern erfüllt nicht die Verordnungsanforderungen. Labore können weiterhin externen Probenehmer einsetzen wenn diese in das Qualitätssicherungssystem des Labors eingebunden sind.
  3. Die erste orientierende Untersuchung bei Neubauten zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung ist in den ersten drei bis zwölf Monaten nach Fertigstellung zu erbringen.
  1. Die Anforderungen und der Umfang der Gefährdungsanalyse wird konkretisiert. Ziel ist es die Qualität der Gefährdungsanalysen zu heben. In diesem Zuge ist die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 zu beachten, welche den Aufbau, Umfang und Ausgestaltung von Gefährdungsanalysen im Trinkwasserbereich konkretisiert.
  2. Das Zusetzen von Stoffen wird in § 17 Absatz 7 eingeschränkt um dem unzulässigen Einsatz von Desinfektionsanalagen und Scheinlösungen zu begegnen: Hier ist aufgeführt dass “…bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser keine Stoffe oder Gegenstände in Kontakt mit dem Roh- oder Trinkwasser gebracht werden und keine physikalischen oder chemischen Verfahren eingesetzt werden dürfen, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen. Bereits eingebrachte Stoffe oder Gegenstände sowie eingesetzte Verfahren dürfen bis zu zwei Kalenderjahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiterverwendet werden.”

Dies schließt zum Beispiel Dauerdesinfektionen und andere technische “Wunderlösungen”, die im Zuge der Umsetzung der Trinkwasserverordnung vermehrt angeboten werden, ein.

Die offizielle Drucksache der 4. Novellierung der Trinkwasserverordnung finden Sie unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0601-0700/700-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5