Wer darf Trinkwasser untersuchen?
Messdienstleister??
Handwerker??
Freie Probenehmer??
Die Trinkwasserverordnung hat für diese Frage in §15, Absatz 4 die passende Antwort – Nein, dürfen Sie nicht!
Nur akkreditierte Untersuchungsstellen dürfen Ihr Trinkwasser beproben und analysieren.
§ 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung besagt:
„Die nach dieser Verordnung erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.“
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