Wer darf Trinkwasser untersuchen?

Messdienstleister??
Handwerker??
Freie Probenehmer??

Die Trinkwasserverordnung hat für diese Frage in §15, Absatz 4 die passende Antwort – Nein, dürfen Sie nicht!
Nur akkreditierte Untersuchungsstellen dürfen Ihr Trinkwasser beproben und analysieren.

§ 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung besagt:

„Die nach dieser Verordnung erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.“

Weitere Infos und gerichtliche Urteile finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.haustec.de/sanitaer/trinkwasser/so-werden-sie-bei-probenahmen-den-vorgaben-der-trinkwv-g…